Anonyme Vermarktung beim Firmenverkauf

veröffentlicht am 13.05.2016 | Jérôme Andermatt

Gerade beim Verkauf von Firmen werden wir oft auf die Anonymität und diesbezügliche Vorgehensweise im Vermarktungsprozess angesprochen. Der diskrete Umgang mit sensiblen Firmendaten ist besonders wichtig. Sobald die zu verkaufende Firma vermarktungsbereit ist, gibt es wichtige Aspekte in der ersten Informationsübermittlung zu beachten.

Informationsübermittlung durch Blindprofil

Sobald sämtliche Informationen der zu verkaufenden Firma aufbereitet sind, steht die Phase der Vermarktung an. Das Ziel besteht darin, die Firma dem Markt zu präsentieren, möglichst viele Interessenten anzusprechen und eine optimale Verhandlungsposition für den weiteren Prozessverlauf zu schaffen. Die Anonymität des Unternehmens muss dabei zwingend gewahrt werden. Der Informationsfluss kann in dieser ersten Phase nur beschränkt stattfinden, umso bedeutender ist also der Informationsgehalt über die Firma. Sensible und spezifische Firmendaten sind fehl am Platz. Damit die Firma anonym bleibt, sollten nur Grobinformationen preisgegeben werden. Zu diesem Zweck wird ein Blindprofil erstellt, welches einem Interessenten einen ersten Eindruck über das Verkaufsobjekt verschafft und ihn neugierig auf weitere Unternehmensdetails machen soll.

Unterschiedlicher Informationsgehalt

Doch welche Informationen können überhaupt abgebildet werden, ohne dass ein Interessent erfährt, um welche Firma es sich handelt? Betrachten wir als Beispiel zwei unterschiedliche Firmen. Die Firma A ist ein Handelsunternehmen und vertreibt Elektronikartikel an Wiederkäufer sowie Endkunden. Sie existiert seit 8 Jahren und konzentriert sich auf den Schweizer Markt. Bei der Firma B handelt es sich um eine renommierte und traditionsreiche Metallbaufirma mit starker Verwurzelung im Kanton Glarus. Das Unternehmen existiert bereits seit über 100 Jahren.

Die Firma A ist in einer grossen Branche in der gesamten Schweiz tätig und lässt folglich viele Informationen zu, ohne dass hierbei die Unternehmung erkannt wird. Aufgrund der Erwähnung der Anzahl Mitarbeiter, des Geschäftsgebietes oder der Produktpalette kann der Firmenname nicht erkannt werden. Ein potenzieller Käufer erhält folglich dank dem Blindprofil bereits aussagekräftige Informationen über das Unternehmen. Bei der Firma B ist die Informationsübermittlung eingeschränkt. Wenn die Branche erwähnt wird, dürfen das genauere Tätigkeitsgebiet und das Alter der Firma nicht in Kombination veröffentlicht werden, damit die Anonymität sichergestellt werden kann. Hier ist insbesondere auf die Nennung spezifischer Schlagwörter oder zu aussagekräftige Sätze zu achten, denn eine falsche Wortwahl kann die Anonymität bereits gefährden.

Fazit

In der ersten Kontaktaufnahme mit dem Interessenten sollten folglich diejenigen Informationen übermittelt werden, welche keinen Rückschluss auf die Firma zulassen, seine Neugierde auf weitere Firmendetails weckt und ihm einen schnellen Grundsatzentscheid für die Weiterverfolgung ermöglicht. Idealerweise können die Art der Firma oder zumindest die Branchenzugehörigkeit sowie die wichtigsten Fakten und Zahlen wie z.B. Mitarbeiteranzahl, Umsatzgrösse oder Rentabilitätsangabe erwähnt werden. Wichtig erscheint uns, den Text aus Vermarktungssicht attraktiv zu gestalten. Jene Elemente sind hervorzuheben, welche das Unternehmen von seiner besten Seite präsentieren, stets unter Wahrung der Anonymität.

Sobald ein Interessent schliesslich weitere Informationen über das Verkaufsobjekt wünscht, ist zwingend eine Vertraulichkeitserklärung einzuholen. Sie regelt den vertraulichen Umgang mit sämtlichen Firmendaten, worin sich der Interessent verpflichtet, die Informationen nur für sich und nicht gegenüber Dritten zu verwenden.

Wissen teilen

Sie finden, dass dieser Beitrag auch Ihr Netzwerk interessieren könnte? Danke für's Teilen.

Link teilen