Transaktionen in Zeiten von Corona

veröffentlicht am 30.04.2020 | Jérôme Andermatt

Aktuell schüttelt die COVID-19-Krise die Weltwirtschaft durch. Betroffen sind in der Schweiz auch insbesondere zahlreiche KMU, die starken Einschränkungen unterworfen sind und wirtschaftlich ums Überleben kämpfen. Auch auf Transaktionen hat die Corona-Krise teilweise Auswirkungen. Nicht alles ist absehbar und auch nicht planbar, dennoch möchten wir ein paar Gedanken und Überlegungen zu Transaktionen in Zeiten von Corona teilen.

Betroffene Schweizer Unternehmen

Viele Unternehmen kämpfen mit Umsatzrückgängen oder gar -ausfällen, da die Nachfrage nach ihren Produkten oder Dienstleistungen vorübergehend eingebrochen ist. Es stellen sich zahlreiche Kostenfragen. Lieferketten sind unterbrochen, Produktionen heruntergefahren. Zur Liquiditätsüberbrückung haben Unternehmen die vom Bund gesprochenen Notkredite aufgenommen. Dies sind nur einige Konsequenzen der Corona-Krise. Unweigerlich führen diese Folgen auch bei zukünftigen Transaktionen zu wichtigen Überlegungen von Verkäufern und Käufern von Schweizer KMU, die von der Corona-Krise betroffen sind.

Corona-Effekte bei zukünftigen Transaktionen

Wichtig erscheint, die aufgrund der Corona-Krise entstandenen Zustände und umgesetzten Massnahmen sowie dessen (möglichen) Auswirkungen lückenlos aufzuarbeiten und zu dokumentieren. Ebenso ist es wichtig, versuchen zu erklären, was diese Zustände und Massnahmen für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens bedeuten. Gerade die Zukunftsplanung wird wichtiger denn je, da sich ein Käufer diesbezüglich viele Gedanken machen wird, wie das Unternehmen wieder auf das vor der Corona-Krise bestehende Niveau gehievt werden kann. Dabei sind nicht nur Umsatzrückgänge zu beurteilen, sondern auch zukünftige Veränderungen von Kostenblöcken. Möglicherweise lassen sich diese durch neue Technologien wie Videokonferenzen und folglich einhergehendem Mobilitätsrückgang senken. Eine Plausibilisierung aufgrund der Erfahrungswerte der Corona-Krise wird möglich sein.

Lückenlos dokumentieren und erklären wird in einem Verkaufsprozess zentral sein. Wichtig ist es, eine Basis zu schaffen, worüber sich Verkäufer und Käufer transparent austauschen und Möglichkeiten für eine anstehende Transaktion geprüft werden können.

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Die Unternehmensbewertung resp. die Findung eines für beide Parteien fairen Verkaufs- bzw. Kaufpreises ist eine Herausforderung in Bezug auf COVID-19. Bei Schweizer KMU sind Kennzahlen wie der EBIT oder EBITDA von besonderer Bedeutung in Bezug auf die Grundlage eines Ertragswertes und späterer Einigung des Preises. In diesem Zusammenhang kursieren im Internet auch schon Witze über die neue Kennzahl EBITDAC, wobei das «C» für Corona-Virus steht und folglich die ausserordentlichen Auswirkungen auf das Geschäft mitberücksichtigen soll. Vergangenheitswerte können möglicherweise bei bis anhin stabilen Firmen mit konstantem Umsatz nicht in die Zukunft projiziert werden, da Mittel- oder sogar Langzeitauswirkungen wegen der Krise zu erwarten sind. Inwiefern variable Kaufpreisteile wie Earn-out zunehmen oder aber auch Verkäuferdarlehen noch mehr an Bedeutung gewinnen, wird sich zeigen und sollte individuell je nach Unternehmenstransaktion sorgfältig geprüft werden. Rechtliche Fragen in der Kaufpreisfinanzierung könnten sich je nach Transaktionsparteien stellen, insbesondere bei in der Bilanz des zu verkaufenden Unternehmens bestehenden Krediten des Bundes.

Die Unternehmensprüfung bzw. die Due Diligence (DD) dürfte in gewissen Bereichen einen noch stärkeren Fokus erlangen. Wichtige Fragen bspw. in Zusammenhang mit Verträgen und Leistungsvereinbarungen sind zu analysieren. Gibt es mögliche Rechtsstreitigkeiten, die zu erwarten sind, da Verträge nicht eingehalten werden konnten oder können? Wie werden mögliche Steueraufschübe gehandhabt? Wo werden aufgrund der Analyse aus der DD vermehrt Gewährleistungen und Garantien seitens des Käufers vom Verkäufer verlangt und warum? Fragen, die genau zu klären sind und ebenso in einem Kaufvertrag Eventualitäten klar abgebildet werden sollten, um Rechtssicherheit für beide Parteien zu erlangen.

Lösungsorientiertes Handeln der Parteien gefragt

Die oben aufgeführten Corona-Effekte sind nur einige Gedanken und Überlegungen in Zusammenhang mit einer Transaktion und bei weitem nicht abschliessend. Sie verdeutlichen aber klar, dass sich Verkäufer und Käufer eines von der Corona-Krise betroffenen Unternehmens über viele Punkte ein Bild verschaffen sollten. Schliesslich sind beide Parteien gefordert, durch lösungsorientiertes Handeln einen Abschluss herbeizuführen. Vertrauen und Transparenz verdeutlichen in Krisensituationen einmal mehr die Wichtigkeit als Basis für eine einvernehmliche, für beide Parteien zufriedenstellende Lösung. Wir helfen dabei gerne als erfahrene Transaktionspartner und Lösungsanbieter für ein Zustandekommen einer erfolgreichen Transaktion.

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